Bremskontrolle, dichtes Auffahren und Ausscheren vor anderen Fahrzeugen sind Hauptursachen für Unfälle. Sie können für Fahrer, die nicht in der Lage sind, um das störende Fahrzeug herumzukommen, viel Stress verursachen und sich selbst gefährden.
In dem Abschnitt wird erläutert, wie das Parken vor und nach Kreuzungen und Einmündungen verboten ist. Es legt auch fest, dass das Parken auf einer Kreuzung nicht erlaubt ist, es sei denn, Hinweisschilder zeigen, dass es erlaubt ist, oder vor oder hinter der Kreuzung, es sei denn, es befindet sich auf dem ausgewiesenen Seitenstreifen.
In welchem Bereich vor und nach Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?
Das Parken auf einer Kreuzung ist nicht erlaubt, es sei denn, es wird durch Hinweisschilder darauf hingewiesen, oder vor oder hinter der Kreuzung, es sei denn, es befindet sich auf dem ausgewiesenen Seitenstreifen.
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Für das Parken in der Nähe von Kreuzungen und Einmündungen gilt: Das Parken ist vor der Kreuzung oder Einmündung in dem durch die darüber markierten weißen Linien begrenzten Bereich verboten.
Das Parken auf einer Kreuzung, auf jedem Teil einer Kreuzung und auf der Zufahrt zu ihr sowie in einem Bereich, der durch weiße Linien begrenzt ist, die an Kreuzungen rechtwinklig zur Fahrbahn quer zur Fahrbahn markiert sind, ist verboten.
Auch das Parken neben oder gegenüber einem Zebrastreifen ist verboten.
Das Parken neben anderen Arten von Fußgängerüberwegen ist verboten, es sei denn, es gibt Schilder, die das Parken erlauben.
Es kann möglich sein, in der Nähe von Kreuzungen zu parken, wenn es Schilder mit Ausnahmen gibt oder wenn Parkplätze in der Nähe vorhanden sind, aber überprüfen Sie immer zuerst die örtlichen Schilder.”
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Das Parkverbotsschild befindet sich im Bereich vor und nach der Kreuzung oder Einmündung.
Das Parken auf der Straße ist in keiner Richtung von einer Kreuzung oder Kreuzung erlaubt. Dazu gehören Einfahrten, Radwege und Bürgersteige.