Das geltende Gesetz im ganzen Land macht es für Personen im gesetzlichen Mindestalter für Alkoholkonsum nicht illegal, zu trinken und ein Kraftfahrzeug zu fahren. Das Gesetz macht es nur für Personen illegal, die unter dem gesetzlichen Mindestalter für Alkoholkonsum sind, zu trinken und ein Kraftfahrzeug zu fahren.
Es ist illegal, an öffentlichen Orten wie Parks, Parkplätzen, Bürgersteigen und Stränden Alkohol zu trinken. Es ist auch für Fahrer unter dem gesetzlichen Mindestalter für Alkoholkonsum illegal, vor dem Fahren Alkohol zu konsumieren.
—
Für Personen unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen. Auch beim Führen von Kraftfahrzeugen gilt ein Alkoholverbot für Personen ohne Führerschein. Es besteht kein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen für alle Erwachsenen.
Beim Führen von Kraftfahrzeugen für Erwachsene besteht kein Alkoholverbot. Auch wenn Sie nicht getrunken haben, ist es wichtig sicherzustellen, dass Ihr Blutalkoholgehalt (BAK) unter der gesetzlichen Grenze von 0,08 % liegt, bevor Sie sich ans Steuer Ihres Autos setzen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
—
Niemand darf während des Fahrens oder Bedienens eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen alkoholische Getränke trinken.
In den meisten Bundesländern ist dies gesetzlich vorgeschrieben.